Seit Juni 2025 gilt das BFSG. Hier erfährst du, was es für deine Website bedeutet und wie du prüfst, wo du stehst.
Laut Statistischem Bundesamt lebten Ende 2023 rund 7,9 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung in Deutschland. Das entspricht 9,3 Prozent der Bevölkerung (Destatis, Pressemitteilung Nr. 281 vom 23.07.2024). Rechnet man leichtere Behinderungen hinzu, kommt der Mikrozensus auf rund 10,4 Millionen Menschen. Dazu kommen viele ältere Menschen mit nachlassender Sehschärfe oder weniger Fingerpräzision, die sich selbst nie als behindert bezeichnen würden.
Für all diese Menschen entscheidet der Aufbau deiner Website, ob sie dein Angebot nutzen können. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz macht daraus für viele Unternehmen eine Pflicht. Dieser Artikel erklärt das Gesetz ohne Juristendeutsch und ohne Panikmache. Am Ende steht eine Checkliste mit 15 Punkten, die du selbst durchgehen kannst.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG setzt den European Accessibility Act (EAA) der EU in deutsches Recht um. Es ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen nutzbar zu machen. Das gilt auch für Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen.
Neben Websites erfasst das Gesetz auch Apps, E-Books, Geldautomaten und Fahrkartenautomaten. Für Website-Betreiber ist der Bereich "Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr" entscheidend. Darunter fallen Online-Shops, Online-Buchungen und digitale Vertragsabschlüsse.
Der technische Prüfmaßstab ist die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Weiterführende Informationen findest du bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und im Überblick der Wettbewerbszentrale.
Wen betrifft das BFSG konkret?
Das BFSG gilt für Unternehmen, die Verbrauchern digitale Dienstleistungen oder bestimmte Produkte anbieten. Die Grenze ist nicht immer scharf. Ein Kontaktformular allein macht noch keine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Ein buchbares Angebot mit Zahlungsabwicklung schon.
Wahrscheinlich betroffen bist du, wenn du:
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einen Online-Shop betreibst, in dem Verbraucher direkt kaufen
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Termine, Kurse oder Leistungen online buchbar machst
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Verträge digital abschließen lässt
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Bank-, Versicherungs- oder Beförderungsleistungen digital anbietest
Weniger klar betroffen bist du mit einer reinen Präsentationswebsite ohne Kauf- oder Buchungsfunktion oder wenn du ausschließlich Unternehmen als Kunden hast. Vereine sind grundsätzlich keine Unternehmen im Sinne des Gesetzes. Bieten sie aber zum Beispiel Mitgliedschaften mit Online-Zahlung an, kann das BFSG greifen. Im Zweifel lohnt sich eine kurze rechtliche Einschätzung.
Kleinstunternehmen: Ausnahme mit Bedingungen
Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Bei Produkten gilt diese Ausnahme nicht. Ob die Ausnahme dauerhaft trägt, wenn Inhalte nach dem 28.06.2025 aktualisiert werden, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt.
Für Dienstleistungsverträge, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030. Neue Angebote und neue Verträge fallen sofort unter das Gesetz.
Was bei Verstößen droht
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) kontrolliert seit September 2025. Sie prüft Beschwerden und kann auch von sich aus tätig werden. Das Gesetz sieht Bußgelder bis 100.000 Euro vor. Dazu kommen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände. In ersten dokumentierten Fällen lagen die Forderungen bei rund 1.784 Euro plus etwa 490 Euro Analysekosten.
Das ist real. Es ist aber kein Grund, das nächstbeste Notfall-Paket zu kaufen. Wer nachweislich an der Barrierefreiheit arbeitet und das in einer Barrierefreiheitserklärung dokumentiert, steht deutlich besser da als jemand, der das Thema ignoriert.
Was "barrierefrei" technisch bedeutet
Die WCAG beruhen auf vier Grundprinzipien. Die Checkliste weiter unten folgt genau dieser Einteilung.
Wahrnehmbar: Inhalte müssen auch ohne Sehen oder Hören erfassbar sein. Bilder brauchen Alt-Texte, Videos brauchen Untertitel.
Bedienbar: Jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein. Das betrifft Menschen mit motorischen Einschränkungen genauso wie Screenreader-Nutzer.
Verständlich: Navigation und Formulare müssen vorhersehbar funktionieren. Fehlermeldungen müssen sagen, was falsch ist.
Robust: Der Code muss sauber sein, damit Hilfsmittel wie Screenreader ihn korrekt auslesen können.
Die BFSG-Checkliste: 15 Punkte für deine Website
Diese Checkliste ersetzt keinen professionellen Audit. Sie zeigt dir aber schnell, wo die offensichtlichen Barrieren liegen.
Wahrnehmbar
1. Alt-Texte für Bilder. Jedes inhaltstragende Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text. Prüfe das mit Rechtsklick auf ein Bild, dann "Untersuchen" und nach dem alt-Attribut suchen. Rein dekorative Bilder bekommen alt="", damit Screenreader sie überspringen. Ein guter Alt-Text hilft übrigens auch Google, deine Bilder einzuordnen.
2. Ausreichende Farbkontraste. Normaler Text braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund, großer Text 3:1. Den WebAIM Contrast Checker zeigt dir das Ergebnis sofort. Hellgrauer Text auf Weiß scheitert fast immer. Bessere Kontraste helfen allen, zum Beispiel beim Lesen im Sonnenlicht.
3. Untertitel für Videos. Videos mit gesprochenem Inhalt brauchen Untertitel. Automatisch erzeugte Untertitel sind ein Anfang, sollten aber korrigiert werden.
4. Zoom bis 200 Prozent. Vergrößere die Ansicht im Browser auf 200 Prozent. Bleibt alles lesbar und bedienbar? Ein Viewport-Tag mit user-scalable=no verhindert das Zoomen und ist ein Fehler.
Bedienbar
5. Vollständige Tastatur-Navigation. Lege die Maus weg und navigiere nur mit der Tabulatortaste. Du musst alle Links, Menüs, Buttons und Formulare erreichen und bedienen können.
6. Sichtbarer Fokus-Indikator. Beim Tabben muss klar erkennbar sein, welches Element gerade aktiv ist. Viele Themes entfernen diesen Rahmen mit outline: none. Das ist eine ernsthafte Barriere.
7. Skip-Link zum Hauptinhalt. Drücke auf einer frisch geladenen Seite sofort die Tabulatortaste. Erscheint ein Link wie "Zum Inhalt springen"? Wenn nicht, fehlt er.
8. Keine problematischen Zeitlimits. Zeitlimits bei Formularen müssen verlängerbar sein. Automatisch wechselnde Slider müssen sich anhalten lassen.
Verständlich
9. Sprache im HTML deklariert. Das öffnende <html>-Tag braucht ein lang-Attribut, bei deutschen Seiten lang="de". Fehlt es, liest ein Screenreader den Text womöglich mit englischer Aussprache vor.
10. Konsistente Navigation. Menü und wiederkehrende Elemente stehen auf jeder Seite an derselben Stelle und heißen gleich.
11. Aussagekräftige Fehlermeldungen. "Fehler" reicht nicht. "Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein" schon. Teste dein Kontaktformular mit einer falschen Eingabe.
12. Formular-Labels korrekt verknüpft. Jedes Eingabefeld braucht ein sichtbares Label. Platzhaltertext im Feld verschwindet beim Tippen und ist kein Ersatz. Im Code muss <label for="..."> auf die passende id des Feldes zeigen. Klare Labels senken außerdem die Abbruchquote in Formularen.
Robust
13. Valides HTML. Prüfe deine Seite mit dem W3C Validator. Doppelte IDs oder falsch verschachtelte Elemente können Screenreader verwirren.
14. ARIA-Attribute korrekt eingesetzt. Falsche ARIA-Angaben sind schlimmer als keine. Ein Button mit aria-label="Schließen", der etwas öffnet, führt Screenreader-Nutzer in die Irre.
15. Mobile Bedienbarkeit. Schaltflächen müssen groß genug sein, Formulare müssen auf dem Smartphone funktionieren. Teste auf einem echten Gerät, nicht nur im Browser-Simulator.
Selbsttest: drei kostenlose Tools
Automatische Tools finden nicht alle Barrieren. Für einen ersten Überblick sind sie trotzdem sehr nützlich.
WAVE markiert gefundene Fehler direkt in deiner Seite. Besonders gut für Alt-Texte, Kontraste und Formular-Labels. Keine Anmeldung nötig.
Google Lighthouse steckt in den Chrome-Entwicklertools (F12, Tab "Lighthouse"). Es liefert eine Punktzahl und eine Liste konkreter Probleme mit Erklärung.
axe DevTools gibt es als kostenlose Browser-Erweiterung für Chrome und Firefox. Es erklärt jeden Fehler und meldet sehr selten falsche Treffer.
Tastaturbedienung, Verständlichkeit und die Logik von Fehlermeldungen musst du trotzdem selbst prüfen. Ein Tool-Ergebnis allein ist kein WCAG-Audit.
Warum Overlay-Widgets keine Lösung sind
Manche Anbieter versprechen Barrierefreiheit per Skript. Ein Widget legt sich über die Website und bietet Schriftgrößen-Regler, Kontrastumschalter oder Vorlesefunktion an. Das wirkt wie eine schnelle Lösung.
Das European Disability Forum und die International Association of Accessibility Professionals haben im Mai 2023 in einer gemeinsamen Stellungnahme klargestellt: Overlays machen eine Website weder barrierefrei noch konform mit europäischem Recht. Sie können sogar mit den Hilfsmitteln kollidieren, die Menschen mit Behinderung bereits nutzen. Falsch aufgebautes HTML bleibt falsch, auch wenn ein Widget darüber liegt.
Barrierefreiheit gehört in den Code. Semantisches HTML, verknüpfte Labels, sichtbarer Fokus und korrekte Überschriften sind die Grundlage.
Barrierefreiheit zahlt sich doppelt aus
Was Screenreadern hilft, hilft auch Suchmaschinen. Eine saubere Überschriften-Hierarchie macht die Seitenstruktur für Google verständlich. Alt-Texte liefern Kontext für die Bildersuche. Schlanker, semantischer Code lädt schneller und wirkt sich auf die Core Web Vitals aus.
Dazu kommt die Zielgruppe vom Anfang dieses Artikels. Wer seine Website für Menschen mit Einschränkungen zugänglich macht, verliert diese Besucher nicht mehr stillschweigend an die Konkurrenz.
Die Barrierefreiheitserklärung
Für viele Anbieter ist eine Barrierefreiheitserklärung Pflicht. Sie beschreibt, wie weit deine Website die Anforderungen erfüllt, welche Mängel bekannt sind und wie Nutzer Barrieren melden können. Eine ehrliche Erklärung zeigt, dass du das Thema ernst nimmst. Hinweise und Muster dazu stellt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bereit.
Wie ein barrierefreies CMS die Arbeit abnimmt
Viele der 15 Punkte sind technische Eigenschaften des Codes. Dazu gehören Sprachdeklaration, Skip-Link, Fokus-Indikator, verknüpfte Labels, Landmark-Regionen und Kontraste im Theme. Ein CMS, das diese Punkte in der Grundstruktur richtig umsetzt, erledigt sie für jede neue Seite automatisch.
Lotse CMS bringt WCAG 2.2 AA als Grundstruktur mit. Was das System übernimmt und was in deiner Verantwortung als Betreiber bleibt, steht auf der Seite Barrierefreies CMS. Alt-Texte für eigene Bilder, Untertitel für eigene Videos und barrierefreie PDFs bleiben immer deine Aufgabe. Kein CMS kann das für dich erledigen.
Für eine erweiterte Prüfung mit Dokumentation und Barrierefreiheitserklärung gibt es das Modul Barrierefreiheit Plus für 549 Euro netto. Es enthält außerdem ein optionales Anpassungs-Widget für Schriftgröße und Kontrast. Dieses Widget ist eine Komfortfunktion für Nutzer und ersetzt keinen sauberen Code. Die Konformität kommt aus der Grundstruktur.
Wie andere Systeme beim Thema Barrierefreiheit abschneiden, zeigt der Vergleich von WordPress, TYPO3, Contao, Papoo und Lotse CMS.
Der nächste Schritt
Nimm dir zehn Minuten und lass WAVE über deine Startseite laufen. Danach gehst du die 15 Punkte durch und notierst, was fehlt. Die meisten Punkte in der Gruppe "Wahrnehmbar" kannst du ohne technische Kenntnisse selbst beheben. Für die übrigen weißt du danach genau, wonach du fragen musst.
Wenn du wissen willst, wie deine Website konkret dasteht, schaue ich sie mir gern mit dir an.
Dieser Artikel gibt eine technische Perspektive wieder und ist keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen zum BFSG empfiehlt sich ein auf Internetrecht spezialisierter Anwalt.